eignen

eignen
eigen:
Das altgerm. Adjektiv mhd. eigen, ahd. eigan, niederl. eigen, aengl. āgen (engl. own), schwed. egen ist das früh verselbstständigte 2. Part. eines im Dt. untergegangenen gemeingerm. Verbs mit der Bed. »haben, besitzen« (vgl. z. B. ahd. eigan, got. aigan, schwed. äga) und bedeutet demnach eigentlich »in Besitz genommen, besessen«. Eine altgerm. Ableitung lebt in Fracht fort. Außergerm. ist z. B. aind. īúē »besitzt« verwandt. In der alten Bedeutung wird »eigen« heute nur noch in der Zusammensetzung »leibeigen« ( Leib) gebraucht. Sonst bedeutet es jetzt »zugehörig« (»das eigene Fleisch und Blut, der eigene Herd«) und steht auch für »selbst, selbstständig« (»mit eigener Hand, auf eigenen Füßen«). Daraus haben sich die Bedeutungen »besonder...; eigentümlich, seltsam« entwickelt (»ein eigenes Zimmer, ein ganz eigener Mensch«). Diese Bedeutungsvielfalt spiegelt sich auch in den zahlreichen Ableitungen und Zusammensetzungen sowie in mehreren Adjektiven auf -ig wie »eigenhändig, eigenmächtig, eigennützig, eigensinnig, eigenwillig«, die aus entsprechenden syntaktischen Fügungen zusammengebildet sind (aus »mit eigenen Händen« usw.). Im Einzelnen seien genannt die Ableitungen: Eigen »Besitztum« (gemeingerm. Substantivierung mhd. eigen, ahd. eigan usw.; das heute seltene Wort steckt auch in jetzt als adjektivisch empfundenen Fügungen wie »zu eigen haben, geben, es ist sein Eigen«); Eigenheit »‹charakterliche› Besonderheit« (mhd. eigenheit; in der Geniezeit um 1770 neu belebt); eigens »besonders« (18. Jh.); Eigenschaft »Wesensmerkmal« (so nhd.; mhd. eigenschaft, ahd. eiginscaft bedeutet meist »Eigentum«), dazu Eigenschaftswort (2. Hälfte des 18. Jh.s); eigentlich (mhd. eigenlich bedeutete »‹leib›eigen«, als Adverb eigenlīche auch schon »ausdrücklich, bestimmt«; heute wird es im Sinne von »ursprünglich, wirklich, genau genommen« verwendet); Eigentum (mhd. eigentuom war besonders »freies Besitzrecht«), dazu Eigentümer (15. Jh.) und eigentümlich (frühnhd. »als Besitz eigen«; jetzt besonders von »Eigenheiten« gesagt, s. o.); eignen (s. d.).
eignen:
Das gemeingerm. Verb mhd. eigenen, ahd. eiganēn, got. (ga)eiginōn, engl. to own, schwed. ägna bedeutete als Ableitung von eigen zunächst »in Besitz nehmen, haben, geben«, wie es noch die nhd. Bildungen »sich aneignen, zueignen, übereignen, enteignen« zeigen. Die heute allein übliche Verwendung im Sinne von »sich zu oder für etwas eignen, geeignet sein« setzt sich seit etwa 1800 für »sich qualifizieren« durch. Die Bed. »passend sein, sich ziemen« ist schon frühnhd. bezeugt. Abl.: Eigner »Besitzer« (17. Jh.; jetzt, außer in »Schiffseigner«, veraltet); Eignung (älter nhd. für »Widmung«; jetzt für »Geeignetsein«). Nicht verwandt ist »ereignen« (s. d.).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • eignēn — *eignēn germ., schwach. Verb: nhd. haben, zu eigen haben, besitzen; ne. own (Verb); Rekontruktionsbasis: ae., mnd., ahd.; Hinweis: s. *aiganōn; Etymologie: s. ing …   Germanisches Wörterbuch

  • eignen — Vswrefl std. (13. Jh.), mhd. eigenen, mndd. ēgenen Stammwort. Aus wg. * eign ǣ Vsw. zu eigen haben, besitzen , auch in ae. āhnian, āgnian; es gehört zu eigen, aber wohl eher zu einem Substantiv (wie etwa anord. eign Eigentum ) als zu dem Adjektiv …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Eignen — Eignen, so v.w. Ahnen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Eignen — Eignen, Eigner, S. Eigenen, Eigener …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • eignen — anhaften, eigen sein; (geh.): anhängen, innewohnen, zugehören. sich eignen geeignet sein, infrage kommen, nütze sein, sich schicken, seinen Dienst/seine Dienste tun, seinen Zweck erfüllen, taugen; (ugs.): das Zeug haben. * * * eignen:… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • eignen — dienen; fungieren; wirken; herhalten * * * eig|nen [ ai̮gnən], eignete, geeignet <+ sich>: a) die Befähigung (zu etwas) haben: er eignet sich für diese Beschäftigung; ich eigne mich nicht zum Lehrer. Syn.: befähigt sein, fähig sein,… …   Universal-Lexikon

  • eignen — eig·nen, sich; eignete sich, hat sich geeignet; [Vr] 1 sich (irgendwie) für etwas eignen die Eigenschaften oder Fähigkeiten haben, die nötig sind, um eine bestimmte Funktion zu erfüllen: Sie eignet sich gut für diesen Beruf 2 etwas eignet sich… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • eignen — eig|nen ; etwas eignet ihm (gehoben für ist ihm eigen); sich eignen (geeignet sein) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • eignen, sich — sich eignen V. (Mittelstufe) für etw. brauchbar sein, die nötigen Eigenschaften für etw. besitzen Synonym: taugen Beispiele: Er eignet sich nicht zum Anwalt. Dieses Buch eignet sich nicht für Kinder …   Extremes Deutsch

  • eignen — eigne …   Kölsch Dialekt Lexikon

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